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76437 Rastatt
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Motorsägenlehrgänge
Unser Forstamt bietet im Laufe des Jahres eine Reihe von zweitägigen Motorsägenlehrgängen für Brennholzselbstwerber an verschiedenen Orten im Landkreis an.Die nächsten Lehrgänge finden voraussichtlich im Herbst 2012 statt. Die Termine und Orte werden nach den Sommerferien 2012 an dieser Stelle und in den Gemeindeanzeigern veröffentlicht.
Interessenten können sich bereits jetzt unverbindlich vormerken lassen. Die Vormerkungen werden vom Forstamt (siehe Kontakt) entgegengenommen. Pro Lehrgang ist die Teilnehmerzahl auf 15 Personen begrenzt. Die Lehrgangsgebühr beträgt 120.- €. Sie wird mit der Einladung in Rechnung gestellt. Sollte der Lehrgang wegen zu geringer Anmeldungen nicht stattfinden können, werden die Teilnehmer rechtzeitig benachrichtigt.
Der Lehrgang besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Im Theorieteil wird unter anderem der Aufbau und die Funktionsweise der Motorsäge beschrieben sowie die Funktion der erforderlichen Sicherheitsausrüstung erläutert. Im praktischen Teil werden im Wald unter Anleitung verschiedene Übungen mit der Motorsäge durchgeführt. Dabei arbeitet jeder Teilnehmer mit seiner eigenen Motorsäge. Zur Durchführung dieser Schneideübungen muss die persönliche Schutzausrüstung getragen werden. Sie besteht aus Schnittschutzhosen oder -beinlingen, Sicherheitsschuhen mit Schnittschutz, Handschuhen und einem Helm mit Gesichts- und Gehörschutz. Mit der Einladung werden auch Hinweise zur Beschaffung der Schutzausrüstung und der Motorsäge bekanntgegeben.
Die Arbeit mit der Motorsäge zählt zu den gefährlichen Arbeiten im Wald. Gerade bei der privaten Aufarbeitung von Brennholz ereignen sich jedes Jahr mehrere schwere Unfälle. Der Besuch eines Motorsägenlehrganges bzw. Erfahrungen im Umgang mit der Motorsäge sind daher wichtige Voraussetzungen für eine sichere Motorsägenarbeit. In allen Gemeinden ist ab dem Jahr 2013 der Besuch eines Motorsägenlehrganges Voraussetzung für den Bezug von Brennholz.
Schaubild Schutzkleidung (60,9 KB)








