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Aufnahme und Unterbringung ausländischer Flüchtlinge und Sachleistungsgewährung
Mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) wurde den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg zum 1. April 1998 die vorläufige Unterbringung ausländischer Flüchtlinge und deren Weiterleitung an die Gemeinden (Anschlussunterbringung nach Abschluss des Asylverfahrens) als staatliche Aufgabe übertragen. Vor dem Inkrafttreten des FlüAG waren hierfür die Regierungspräsidien zuständig.
Für diese Aufgabe wurde beim Ordnungsamt des Landratsamtes Rastatt das Sachgebiet "Untere Aufnahme- und Eingliederungsbehörde" geschaffen. Im Sachgebiet und in der Staatlichen Gemeinschaftsunterkunft Rastatt sind derzeit rund 5 Mitarbeiter beschäftigt. Die Unterkünfte bieten rund 150 ausländischen Flüchtlingen Platz und sind derzeit mit über 120 Personen aus nahezu 30 Herkunftsländern belegt.
Durch die Neukonzeption der Unterbringung wurde zum 1. Januar 2007 die Unterbringungskapazität auf ca. 150 Plätze reduziert.
Die staatliche Unterbringung ausländischer Flüchtlinge umfasst u.a.:
- die Bereitstellung von Wohnraum und Wohnungsinventar
- die Gewährung von Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Ernährung, Bekleidung, Hygieneartikel, Reinigungsmittel u.ä.)
- die 14-tägige Auszahlung von Taschengeldern an die ausländischen Flüchtlinge
- das Angebot gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten
- die Bereitstellung von Schul- und Kindergartenplätzen
- die ärztliche Versorgung
- die soziale Beratung und Betreuung der Flüchtlinge. Dieser Aufgabenbereich wurde durch Vertrag dem Caritasverband Rastatt übertragen.
Das Land Baden-Württemberg erstattet dem Landkreis Rastatt durch das neue Flüchtlingsaufnahmegesetz seit dem 1. April 2004 eine Gesamtpauschale für jeden neu aufgenommenen ausländischen Flüchtling. Mit dieser Gesamtpauschale sind sämtliche Aufwendungen des Landkreises abgegolten (Unterkunft, Betriebskosten, Personalaufwand, soziale Betreuung, Sachleistungen für die Flüchtlinge, ...).
Mit Inkrafttreten des Flüchtlingsaufnahmegesetzes entfiel das frühere Verfahren der kommunalen Zuweisung von Asylbewerbern in die Gemeinden auf der Grundlage der jeweiligen Einwohnerzahlen (sogenannte "Kommunalquote"). Flüchtlinge, die aufgrund eines abgeschlossenen Asylverfahrens nicht mehr zum Aufenthalt in einer staatlichen Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind, werden in die Anschlussunterbringung der Gemeinden aufgenommen. Hierbei handelt es sich jährlich um rund 40 Personen, die von den Gemeinden im Landkreis Rastatt aufzunehmen und gegebenenfalls unterzubringen sind.
Staatliche Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung ausländischer Flüchtlinge im Landkreis Rastatt
Staatliche Gemeinschaftsunterkunft Rastatt
Alte Bahnhofstraße 14
76437 Rastatt
Telefon: 07222 786890
Fax: 07222 7868918
Kapazität: 150 Unterbringungsplätze








