Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
- In den Europäischen Feuerwaffenpass können insgesamt zehn Waffen, die bereits in einer gültigen Waffenbesitzkarte des Erlaubnisinhabers eingetragen sind, aufgenommen werden. Die jeweiligen länderspezifischen Regelungen sind zu beachten.
- Das Ordnungsamt des Landkreises ist zuständig für alle waffen- und sprengstoffrechtlichen Angelegenheiten.
- Ausnahmen: Die Großen Kreisstädte Bühl (inklusive der Gemeinde Ottersweier), Gaggenau und Rastatt sind eigenständige Waffenbehörden.
Voraussetzungen
Grundsätzlich setzt eine waffenrechtliche Erlaubnis folgendes voraus:
- 18./21. Lebensjahr vollendet
- Sachkunde nachgewiesen
- Bedürfnis nachgewiesen
- Zuverlässigkeit nachgewiesen
- persönliche Eignung nachgewiesen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Lichtbild
Formulare
120022 - Antrag auf Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
Merkblatt zu länderspezifischen Regelungen
Weitere Informationen
Übersicht Formulare
Kosten
Die Gebühr beläuft sich auf
- 33,00 Euro für die Ersterteilung
- 29,00 Euro für die weitere Verlängerung umfünf Jahre
- 23,00 Euro für jede Ergänzung
Rechtsgrundlage
§ 32 Abs. 6 WaffG und § 33 Abs. 1 und 2 AWaffV