Förderung über Kreismittel
Wer kann gefördert werden?
Vereine
Was kann gefördert werden?
z.B. Entbuschen und Instandsetzen von Trockenmauern, Ausräumen verlandeter Schluten, extensive Pflege von landschaftstypischen Wiesen, Nachpflanzung in Streuobstbeständen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?
Es muss ein öffentliches Interesse bestehen. Die Pflegemaßnahme soll für die landschaftliche Eigenart und Charakteristik des Landkreises von besonderer Bedeutung sein.