Förderung über Kreismittel

Wer kann gefördert werden?

Vereine

Was kann gefördert werden?

z.B. Entbuschen und Instandsetzen von Trockenmauern, Ausräumen verlandeter Schluten, extensive Pflege von landschaftstypischen Wiesen, Nachpflanzung in Streuobstbeständen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?

Es muss ein öffentliches Interesse bestehen. Die Pflegemaßnahme soll für die landschaftliche Eigenart und Charakteristik des Landkreises von besonderer Bedeutung sein.

Inhalt

Kontakt

Sophia Frietsch

Leiterin des Amtes für Baurecht, Naturschutz und Bußgeldverfahren

Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum C3.13
Amt für Baurecht, Naturschutz und Bußgeldverfahren
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon 07222 381 5052
Fax 07222 381 5199