Förderung über Ausgleichszulage
Was soll mit der Maßnahme erreicht werden?
Baden-Württemberg ist durch eine naturräumliche Vielfalt mit Mittelgebirgs-, Berg- und Beckenlandschaften gekennzeichnet. Mittelgebirge wie der Schwarzwald, die Schwäbische Alb oder das Allgäu sind durch topographische( z.B. Steillagen) und klimatische (z.B. kurze Vegetationsperioden) Besonderheiten geprägt. Knapp 2/3 der landwirtschaftlichen Nutzfläche lassen sich in Baden-Württemberg als benachteiligtes Gebiet abgrenzen.
Mit der Ausgleichszulage Landwirtschaft soll in den benachteiligten Gebieten eine flächendeckende, standortsangepasste und nachhaltige Bewirtschaftung zum Erhalt der Kulturlandschaft gesichert werden. Die topographischen und klimatischen Besonderheiten führen in den benachteiligten Gebieten aufgrund von Bewirtschaftungserschwernissen zum Brachfallen von Flächen. Sowohl die benachteiligten Flächen in Berggebieten als auch außerhalb von Berggebieten liegen häufig in touristisch geprägten Regionen. Die Offenhaltung der Landschaft durch die Landwirtschaft ist wichtig für den Erhalt des Erholungsraumes. Darüber hinaus soll die landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit gesichert werden.
Wer kann gefördert werden?
Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen
Was kann gefördert werden?
Gewährung einer Ausgleichszulage zur Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und zum Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile in Berggebieten und sonstigen benachteiligten Gebieten.
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?
- Mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche in abgegrenzten benachteiligten Gebieten
- Einhaltung von Auflagen nach Cross Compliance
- Nicht zuwendungsfähige Kulturen: Mais, Weizen, Weizengemenge, Zuckerrüben, Reben, Intensivkulturen