Kreisimpfzentrum Landkreis Rastatt

Das Kreisimpfzentrum des Landkreises Rastatt schließt zum 31. Dezember 2022.

Inzwischen erweist sich unser Gesundheitssystem in der Pandemie als ausreichend leistungsfähig und der von der Politik vorgegebene Rahmen als stabil. Die Hausärztinnen und Hausärzte können die Schutzimpfungen nun wieder über die gewohnte Regelversorgung ohne die Entlastung durch den Landkreis Rastatt bewältigen. Das Kreisimpfzentrum Rastatt schließt daher zum Jahresende 2022 und stellt gleichzeitig sein Mobiles Impfteam außer Dienst.

Terminvereinbarung

  • Ab 1. Januar 2023 übernehmen in Baden-Württemberg Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Apotheken alle Corona-Schutzimpfungen.
  • Für Corona-Schutzimpfungen kann das vom Land Baden-Württemberg bereitgestellte Impfterminportal weiterhin genutzt werden. Dieses finden Sie unter www.impftermin-bw.de.
  • Sie können auch telefonisch über die Rufnummer 0800 282 272 91 einen Termin für eine Corona-Impfung vereinbaren.

Öffnungszeiten

Das Kreisimpfzentrum ist ab 1. Januar 2023 dauerhaft geschlossen.

Informationen zur Impfung

  • Für wen wird eine 2. Auffrischimpfung (Viertimpfung) gegen COVID-19 empfohlen?
    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine 2. Auffrischimpfung (Viertimpfung) für folgende Personengruppen: 
    - Personen ab einem Alter von 60 Jahren,
    - Personen mit Immunschwäche ab 5 Jahren,
    - Personen ab einem Alter von 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Vorerkrankung.
      Zu den Vorerkrankungen gehören:
      - kardiovaskuläre Erkrankungen (Herzinsuffizienz, art. Hypertonie, angeborene Herzfehler)
      - pneumologische Erkrankungen (Asthma bronchiale, COPD, Lungenfibrose),
      - Autoimmunerkrankungen,
      - starkes Übergewicht,
      - Immundefizienz,
      - chronische Nierenerkrankungen,
      - neuromuskuläre Erkrankungen,
      - Diabetes mellitus,
      - syndromale Erkrankungen (bspw. Trisomie 21)
      - Tumorerkrankungen und bösartige Bluterkrankungen.
    - Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Pflegeeinrichtungen,
    - Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
    - Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere bei direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern.
  • Wann soll die 2. Auffrischimpfung erfolgen (4. Impfung)?
    Die 2. Auffrischimpfung soll mit einem Mindestabstand von 6 Monaten zur 1. Auffrischimpfung oder vorangegangenen SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf 4 Monate reduziert werden.
     
    Bei Personen mit Immunschwäche kann die Impfung bereits nach drei Monaten zum vorangegangenen Ereignis erfolgen.
     
    Bei besonders gefährdeten Personen, wie beispielsweise hochbetagten Bewohnerinnen und Bewohnern von Altenpflegeheimen oder Menschen mit Immunschwäche kann es eventuell sinnvoll sein, nach dem 4. Ereignis (z.B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere Impfstoffdosis (Fünftimpfung) zu verabreichen, wenn das letzte Ereignis (Impfung oder Infektion) mehr als 6 Monate zurückliegt. Die Entscheidung für eine Impfung sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung individuell durch die Impfärztin oder den Impfarzt getroffen werden.
  • Wichtiger Hinweis
    Für immungesunde Personen unter 60 Jahren empfiehlt die STIKO keine 2. Auffrischimpfung, da diese Gruppe nach derzeitigem Kenntnisstand von einer 4. Impfung nicht nennenswert profitiert.
    Personen, die in einem Abstand von mehr als 3 Monaten nach der 1. Auffrischimpfung (Drittimpfung) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird vorerst keine 2. Auffrischimpfung (Viertimpfung) empfohlen. Ist die COVID-19 Erkrankung in einem Abstand von unter 3 Monaten aufgetreten, so soll die indizierte 2. Auffrischimpfung mit einem Abstand von mindestens 3 Monaten nach der Infektion verabreicht werden.
     
    Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung. Bei Unklarheiten oder Fragen besteht die Möglichkeit zu einem ausführlichen ärztlichen Gespräch vor Ort.
  • Kinderimpfungen
    Termine sind über das Termintool (siehe oben) buchbar.

Impfkampagne im Landkreis Rastatt

  • Die ersten Impfungen in den vom Landkreis organisierten Impfambulanzen haben am Mittwoch, 1. Dezember 2021 begonnen.
  • Am 24. Februar 2022 wurde das Kreisimpfzentrum in Rastatt eröffnet.
  • Das Kreisimpfzentrum schließt zum 31. Dezember 2022.

Impfstoffe

  • Biontech
  • Moderna
  • Novavax
  • Valneva
  • Johnson & Johnson
  • Omikron BA.1-adaptierte Impfstoffe (Biontech u. Moderna)
  • Omikron BA.4/BA.5-adaptierter Impfstoff (Biontech)

Haben Flüchtlinge einen Anspruch auf eine Impfung gegen Corona?

Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit haben Personen gemäß § 1 Absatz 1 Corona-Impfverordnung auch ohne Krankenversicherung einen Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Coronavirus, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben. In den Fällen der ukrainischen Geflüchteten ist von der Voraussetzung des „gewöhnlichen Aufenthalts“ auszugehen.
 
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Internetseite unter Ukraine

Infofilm zum Kreisimpfzentrum

Spot zur Impfkampagne in Baden-Württemberg „dranbleibenBW“

Kurzinterviews von Fachpersonal zum Thema Impfen

Weitere Informationen

Gelber Impfpass ab 1. Dezember als 2G-Nachweis nicht mehr ausreichend bzw. gültig

Kurze Erinnerung, ab dem 1. Dezember 2021 sind die gelben Impfpässe als Nachweis für 2G nicht mehr gültig. Der Nachweis einer Impfung ist dann nur noch mit einem QR-Code möglich. Wer bislang lediglich den gelben Impfpass benutzt hat, sollte sich einen QR-Code ausstellen lassen. Der QR-Code befindet sich auf dem digitalen Impfzertifikat, das man entweder direkt bei der Impfung erhält oder mit dem gelben Impfpass im Anschluss an die Impfung in der Apotheke abholen kann. Der QR-Code kann dann entweder mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App eingelesen werden.
Ausführliche Pressemitteilung: Gelber Impfpass reicht künftig nicht mehr aus
Quelle: Baden-Württemberg.de

Land startet Impf-O-Mat mit Eckart von Hirschhausen

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Nur mit ausreichender Impfquote können wir die Pandemie bekämpfen. Der Impf-O-Mat ist für Impfvorsichtige eine Entscheidungshilfe“
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat mit Unterstützung des Robert Koch-Institutes (RKI) im Rahmen der Impfkampagne #dranbleibenBW einen Impf-O-Mat entwickelt. Das interaktive Internetangebot bietet spannende Zahlen und Fakten zum Thema COVID-19 – unterhaltsam aufbereitet und präsentiert von Prof. Dr. Eckart von Hirschhausen und Dr. Natalie Grams-Nobmann. [...] Ausführliche Pressemitteilung: Land startet Impf-O-Mat mit Eckart von Hirschhausen

Der Impf-O-Mat steht ab sofort unter impf-o-mat.dranbleiben-bw.de zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung gibt es auf der Kampagnenseite www.dranbleiben-bw.de.
Quelle: Baden-Württemberg.de

Inhalt

Standort und Öffnungszeiten

Kreisimpfzentrum Rastatt

  • Rastatt, Kapellenstraße 34 (ehemaliges Café Pagodenburg), 76437 Rastatt
    Öffnungszeiten: dauerhaft geschlossen